Berechnet wird vermutlich in der Weise:
Hallo Manuel H.
den auf der Jahresrechnung ausgewiesenen Betrag kenne ich schon. Es läuft vermutlich etwas anders als von Dir vermutet:
Als Vermieter muß man vermutlich bei der Betriebskostenaufstellung folgendermaßen vorgehen:
Das Gebäude hat eine fest definierte Wohnfläche, die sich allein schon aus den alten Betriebskostenabrechnungen ergeben. Dann muß der aktuelle Jahres-Energieverbrauch (z.B. Gas) lt. Rechnung Stromversorger auf den qm Wohnfläche umgerechnet werden für das Gebäude und man erhält den Verbrauch an kWh pro qm. Dieser muß noch umgerechnet werden in cbm/Co2.
Mit dem Ergebnis muß der Vermieter dann vermutlich seinen Eigenanteil an der Co2-Steuer ausrechnen und von den umzulegeden Energiekosten lt. Rechnung des Versorgers abziehen.
In der Konsequenz bedeutet das: Hat der Vermieter das Haus voller Arbeitsloser oder Rentner, die den ganzen
Tag in der Wohnung hocken, oder weibl. Mieterinnen, die ein höheres Wärmebedürfnis haben als männliche, dann liegt der Verbrauch höher pro qm Wohnfläche als bei Mietern, die z.B. kaum zuhause sind.
Infolgedessen zahlt der Vermieter bei der 1. Gruppe prozentual einen höheren Co2-Steuerbeitrag - eine Progression, die mit dem Heizverhalten der Mieter abhängt.
Gruß Dieter
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