Hab's soeben wiedergefunden, wusste noch, es war bei BUHL.DE

Hannes, Sonntag, 28.08.2022, 23:50 (vor 1271 Tagen) @ Ankawor4414 Views

Deswegen die Befliegungen der letzten Jahre und die Post vom Vermessungsamt, doch mal die fotografierten Sachen zu erläutern.

Knackpunkt: Hast Du eine Laube größer als 24 qm Dachfläche im Garten, zahlst Du zukünftig Grundsteuer wie für ein Wohnhaus, für die gesamte Gartenfläche. Ist das nach Deinen Worten etwa "fair"?


Ich wäre für einen Link dankbar - bevor ich unsere Gartenlaube plattmache.

Danke

Keine Ursache!

Hier der Passus mit Link:
"Vorsicht bei einer Gartenlaube
Es gibt unterschiedliche Kategorien bei der Grundsteuer. Kleingärten werden in der Regel nach der Grundsteuer A besteuert. Doch wenn auf dem Grundstück ein Gartenhäuschen steht, kann es teurer werden. Beträgt die überdachte Fläche mehr als 24 Quadratmeter (Stand: Juli 2022), wird das gesamte Grundstück als Wohngrundstück eingestuft – und mit der Grundsteuer B belastet. Diese ist etwas höher und gilt für bebaute Grundstücke und Gebäude.
"

Wobei m. E. noch einige solcher Dinger über uns kommen werden. Bin, wie gesagt, sehr misstrauisch, wenn "fairness" und "Solidarität" von mir eingefordert wird von der Obrigkeit. Ich rauchte mal für den Frieden, Afghanistan, lange her, dass ich Raucher war und den Friedenskrieg am Hindukusch finanzieren musste.
[[wut]]

Es gibt hier auch Leute, die, aufgeschreckt, von Verhundertfachung der Grund-Steuer schreiben. Dafür habe ich keine Quelle, glaube ich auch nicht, Verzehnfachung wäre auch schon schlimm, das glaube ich, warten wir's ab, wie gesagt.

Das kommt von oben, ganz basisdemokratisch und öffentlich und rechtlich sowieso.
[[ironie]]

H.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung