O.k., hier in RO ist das sowieso egal, da fragt kein Schwein danach

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 31.07.2022, 18:44 (vor 880 Tagen) @ Mephistopheles4042 Views

Bis euch das Finanzamt dahinterkommt.

Aber hier geht es um Dienstleistung gegen Dienstleistung. Ich hab keine Ahnung, aber würde das in D nicht unter den Begriff "Nachbarschaftshilfe" fallen?

Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da das Finanzamt was zu melden hat. Ich könnte ja noch zwei andere Begriffe gebrauchen. Zum einen könnte ich das als Hobby hinstellen, dem ich in meiner Freizeit nachgehe, und zum anderen könnte ich das noch als Ausstellungstück (Werbeträger) bezeichnen, und die damit verbundenen Ausgaben einkommensmindernd ansetzen.


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