Das wird die Bundesnetzagentur schon schaukeln

Ötzi, Donnerstag, 23.06.2022, 14:33 (vor 644 Tagen) @ Joe681974 Views

>Zum einen müssen Alarmstufe oder Notfallstufe ausgerufen worden sein. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser >Grundlage eine »erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland« festgestellt haben. Erst dann dürfen die >Unternehmen die Preise auf ein »angemessenes Niveau« erhöhen.....

wenn es darum geht, die Preise für fossile Energieträger zu erhöhen, können wir uns auf die Bundesnetzagentur bestimmt verlassen, keine Sorge [[trost]]. Zumal deren Chef doch erst neulich von der Bundesregierung eingesetzt wurde.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/20220301_Mueller...

Wobei streng genommen die Alarmstufe noch nicht ausgerufen wurde, weil Habeck auf der Pressekonferenz gesprochen hat, und nicht gerufen hat. So geht das nämlich richtig:
https://www.youtube.com/watch?v=MUQxTYWxmDE

Da könnte man dann gegen die Bundesnetzagentur klagen, wenn sie "eine erheblich Reduzierung der Gesamtgasimpormengen nach Deutschland" festellt, ohne das die Warnstufe ausgeRUFEN wurde.


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