Wenn Du das GG zitierst, dann zitiere es wenigstens korrekt. (mTuL)

DT, Sonntag, 28.11.2021, 01:16 (vor 852 Tagen) @ solstitium2685 Views

Art. 20 (4)
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html


Und hier auch noch Art. 28, der Vollständigkeit halber:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 28
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.


"im Rahmen der Gesetze", also auch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes.

Noch regiert die Dx in Berlin, und daß sie eine mehrfache Verfassungsbrecherin ist, vom BVerfG bestätigt, werde ich nicht müde hier zu sagen.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung