Das Widerstandsrecht...

re-aktionaer, Montag, 22.11.2021, 14:04 (vor 879 Tagen) @ NegaPosi1923 Views

Gilt wenn, dann nach erfolgtem und erfolgreich durchgeführtem Widerstand - also exakt dann, wenn man es eh nicht mehr braucht. Es ist ein Zeichen völliger Weltfremdheit anzunehmen, dass in einer frisch etablierten Diktatur ein einziger Justizscherge sagen wird: "Oh, Herr Maier, sie hatten ja nach §20gg das Recht auf Widerstand. Also dass mit dem Anschlag auf unseren großen Führer geht klar, Freispruch."
Ist der Widerstand jedoch erfolgreich, wird wiederum kaum ein Justizscherge da sein, der sagt... nun, nun, das wollen wollen wir aber vor Gericht aushandeln...
Wozu also sowas noch debattieren. Recht hat, wer das Geld und die Waffen hat. Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben. Lediglich wenn die Macht bombenfest zementiert ist, erlaubt man sich aus Imagegründen kleine Niederlagen um nicht gar so autoritär zu wirken...
das war bis vor ca. 15 Jahren der Fall. Jetzt werden eben - wie es unser Kanzler Schallenzwerg sagte - die Zügel fester Angezogen, beim Europäischen Nutzvieh, weil es gar so störrisch wurde.


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