Geminus: (mT)

DT, Donnerstag, 30.09.2021, 22:38 (vor 1570 Tagen) @ Geminus2218 Views

Ein "Eselsohr" reichte zu keiner Zeit aus, einen Wahlschein ungültig zu machen.

Als Wahlvorstand müßtest Du wissen, wenn der Wählerwille "klar erkennbar" ist, dann ist der Zettel gültig.

Die einzige Formalien, die ihn ungültig machen, sind:
- natürlich mehrere gewählt
- nicht klar an der Partei oder Kandidaten angekreuzt
- Wahlzettel offen im roten Wahlbrief (Wahlgeheimnis nicht gewahrt)
- Wahlschein nicht unterschrieben (leider!)
Sonst gabs da keine Kinkerlitzchen, die den Wahlschein "einfach so" ungültig gemacht hätten.

Was man sich noch vorstellen könnte: einer der Auszähler nimmt einen Bleistift in die Handhöhle und macht bei den ungeliebten "Basis" Wahlscheinen klammheimlich noch ein Kreuz bei der "Linke". Dann sinds 2 Kreuze und somit ungültig.

Wir hatten aber aus über 800 Wahlzetteln nur EINEN EINZIGEN mit mehr als 1 Kreuz pro Stimme.

DT


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