Wo ist da Wahlbetrug? (mT)

DT, Donnerstag, 30.09.2021, 17:03 (vor 1571 Tagen) @ Arbeiter2208 Views

Da war kein Siegel drauf. Muß auch nicht drauf sein. Die Wahlurne ist abgeschlossen.
Versiegelt werden die verpackten Wahlscheine nach der Auszählung.

Hier das Wahlgesetz §33, da steht "verschlossen", aber es ist nicht mandatorisch, zu versiegeln:

https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/BJNR003830956.html

33 Wahrung des Wahlgeheimnisses
(1) Es sind Vorkehrungen dafür zu treffen, dass der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten kann. Für die Aufnahme der Stimmzettel sind Wahlurnen zu verwenden, die die Wahrung des Wahlgeheimnisses sicherstellen.
(2) Die nach § 14 Absatz 5 zulässige Hilfe bei der Stimmabgabe bleibt unberührt. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Unsere Wahlurne war mit einem Schlüssel verschlossen, den die Wahlvorständin in ihrer Hosentasche hatte. Da immer mindestens die Hälfte aller Wahlhelfer anwesend sein mußten und sie peinlich darauf geachtet hat, war sie niemals allein.


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