Wahlurnen müssen nicht versiegelt sein

Manuel H., Donnerstag, 30.09.2021, 06:13 (vor 1570 Tagen)3401 Views
bearbeitet von Manuel H., Donnerstag, 30.09.2021, 06:18

Jemand hat ein Video bei facebook eingestellt, in der er seinen Wahlgang filmt.
Darin bemängelt er, dass die Wahlurne nicht versiegelt ist, woraufhin die Wahlhelfer vor Ort die bislang unversiegelte Urne mal schnell versiegeln.
Klar, dass facebook das Video entweder löscht, den Poster (Teiler) verwarnt oder das Posting mit Warnhinweisen sogenannter "Faktenprüfer" versieht.

Was sagen die Faktenprüfer?

Zitat
"Laut Bundeswahlleiter sind Siegel an Urnen optional und keine Vorschrift. Die Urne muss verschlossen und vor Fremdzugriff geschützt sein, was dadurch geschieht, dass sie nie unbeobachtet ist. Ein Siegel ist nicht nötig, wird aber teils eingesetzt."

Deswegen sind ja auch die Safes bei Banken immer offen, da sie ja nie unbeobachtet sind. Als Kind erhielten wir Schüler alle mal eine Spendenbüchse vom Religionslehrer für den Hausgebrauch. Da in der Familie keiner Lust hatte, diese zu füllen, bin ich auf die Straße und habe gesammelt. Die Büchse war natürlich auch nicht versiegelt. Die Polizei beschlagnahmte sie deswegen und -seufz- brachte mich zu meinen Eltern.

Der Wähler, der gefilmt hat, hat nun eine Strafanzeige kassiert, vermelden die Faktenchecker.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung