Das Entnehmen eines Abstriches durch die Nase im oberen hinteren Rachenraum...
...ist nach meinem letzten Kenntnisstand durchaus eine invasive medizinische Untersuchung, die der Zustimmung des Betroffenen bedarf.
Soweit für mich erkennbar, sind §25 Abs. 3 sowie der §29 in der neuen Fassung des IfSG übrigens nach wie vor identisch mit der alten Fassung von 2016. Eine geänderte Intention des Gesetzgebers sollte sich aus diesen Vorschriften somit nur schwerlich ableiten lassen.
Wie gesagt: Einen Anwalt hinzuziehen, und das schnell. In Schreiben vom Amt steht gerade im genannten Zusammenhang generell viel gruseliges Zeug mit schlimmen Drohungen.
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Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari