Ich bin nicht vom Fach und kann daher auch keine Rechtsberatung erteilen.
Die Argumentation verläuft entlang der Linie "Ordnungswidrigkeitsverfahren versus Verwaltungsverfahren" respektive der Frage "Auf wem ruht die Beweislast?" – Daran dürfte wohl auch die Neufassung des IfSG vom November nichts geändert haben.
Wäre ich selbst betroffen, würde ich umgehend einen geeigneten Advocaten hinzuziehen.
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Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari