Nicht ganz falsch! Prüfen, ob Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 VwGO beantragt werden kann. Prüfschema anbei ... (mL)
Prüfung und Antragstellung sollte natürlich verwaltungsrechtskundiger (!) Fachanwalt machen.
Prüfschema: https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/OEF004/SoSem_08_Junk/Schema___80_V.pdf