Falsch! Das Ermächtigungsgetz erlaubt das adhoc und unter Androhung von Bußgeld

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Donnerstag, 17.12.2020, 14:10 (vor 1247 Tagen) @ Julius Corrino3953 Views

Wir haben so ein Schreiben zuhause, für die jüngste Tochter wurde Test und Quarantäne angeordnet.

Im Rechtsbehelf wird auf verschiedene Rechtsmittel hingewiesen, IMMER mit dem Zusatz, dass diese aufgrund der Gefährdung der Allgemeinheit keinen aufschiebenden Charakter hat.

Widerstand wir erstmal, zumindest von unserem Ordnungsamt, mit 5.000.-€ Bußgeld belegt.

Dass der 4 seitige Brief auf den 8.12. datiert ist, am 9.12. bei uns eintraf und Quarantäne ab dem 30.11. (Ja- !!) anordnete, klemme ich mir genauso, wie den Hinweis, dass das Behördengeschmeiss eine 11 jährige anschreibt und nicht deren Erziehungsberechtigten...

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Gruß
Der_Chris

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