Kein Gesundheitsamt darf mit Test Infektion diagnostizieren und Quarantäne anordnen – so Gericht in Portugal

Falkenauge, Samstag, 28.11.2020, 08:31 (vor 1239 Tagen)3750 Views

Ein portugiesisches Berufungsgericht entschied, dass niemand per Gesetz oder Verordnung als automatische, administrative Folge des Ergebnisses eines Labortests, egal welcher Art, für krank oder gesundheitsgefährdend erklärt werden darf. Nur ein Arzt kann dies aufgrund seiner Diagnose, seiner Beurteilung der Symptome und evtl. von ihm angeordneter Tests feststellen. So ist die regionale Gesundheitsbehörde nicht befugt, jemanden aufgrund des - sowieso ungeeigneten - derzeitigen PCR-Tests als krank oder gesundheitsgefährdend in Isolation zu setzen.

Während einige alternative Medien in erster Linie die aufsehenerregende Entscheidung des Gerichts meldeten, dass „auf der Grundlage der derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Beweise der RT-PCR-Test an und für sich nicht in der Lage (ist), zweifelsfrei festzustellen, ob die Positivität tatsächlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus entspricht“, wird im folgenden Artikel ein noch bedeutsamerer Teil des Urteils behandelt: Das Gericht weist die Entscheidung über Gesundheit und Krankheit, auch aufgrund von Tests, allein den Ärzten zu; die staatliche Verwaltung sei dazu rechtlich nicht befugt, auch nicht zur Isolation von Menschen:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2020/11/28/kein-gesundheitsamt-darf-mit-test-infe...


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