Ist ganz einfach und eindeutig:

Pingpong, Dienstag, 24.11.2020, 22:07 (vor 1241 Tagen) @ Broesler2232 Views

dennoch glaube ich, dass Käufe "exotischer" Coins per BTC oder ETH
steuerrechtlich "locker" gesehen werden, insofern der Kauf der
Brückenwährung instantan/fast zeitgleich mit dem Umtausch
jener in den gewünschten, exotischen Coin stattfindet.

Das ist ein gefährlicher Irrtum:
Die Finanzbehörden sehen überhaupt nichts "locker". :)

Ansonsten wäre es nicht möglich diesen exotischen Coin zu kaufen,
ohne instantan eine Steuerschuld einzugehen, was einer
Diskriminierung/Ungleichbehandlung jener Coins gleichkommen würde.

Das ist dem Finanzamt völlig egal, ob irgendein Coin "diskriminiert" würde.
Und ja, es entsteht grundsätzlich bei etwaigen Verkaufsgewinnen unterhalb der Jahresfrist "instantan" eine Steuerschuld.
Das macht es ja so mühsam, die Vorgänge nachvollziehbar zu dokumentieren, wenn z.B. wild von einer Cryptowährung in die nächste getauscht wird, sich täglich die Preise der Währungen und die Verrechnungskurse verändern usw.

Die Lage ist ganz einfach und eindeutig:

Umtausch des Anlageguts A in ein anderes Anlagegut B ist wie folgt zu betrachten:

- Verkauf A
- Feststellung und Dokumentation etwaiger rechnerischer Gewinne
- Anschliessend erfolgt dann Kauf von B

Diese Diskussionen hatten wir hier bereits im Forum vor einer Weile, ich hatte mal dazu in 2018 etwas ausführlicher geschrieben, falls es Dich interessiert, hier die URL:

BTC / Umtausch 1
BTC / Umtausch 2
BTC / Umtausch 3

Dies ist übrigens keine steuerliche und/oder rechtliche Beratung, sondern nur die Wiedergabe meiner privaten Meinung zu einem Thema, das mich privat interessiert.


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