Absolut korrekt | Brückenwährung

Broesler, Dienstag, 24.11.2020, 21:17 (vor 1247 Tagen) @ Echo2231 Views

Aloha Echo!

Prinzipiell hast du komplett Recht, dennoch glaube ich, dass Käufe "exotischer" Coins per BTC oder ETH steuerrechtlich "locker" gesehen werden, insofern der Kauf der Brückenwährung instantan/fast zeitgleich mit dem Umtausch jener in den gewünschten, exotischen Coin stattfindet. Ansonsten wäre es nicht möglich diesen exotischen Coin zu kaufen, ohne instantan eine Steuerschuld einzugehen, was einer Diskriminierung/Ungleichbehandlung jener Coins gleichkommen würde. Dies ist meine Interpretation, welche falsch sein kann. Die Zukunft wird zeigen, wie die deutschen Steuerbehörden bezüglich solcher Sachverhalte reagieren werden. Klar ist, wer die Haltefrist von einem Jahr unterschreitet, muss Steuern auf Gewinne zahlen (ob mögliche Verluste anrechenbar sind, wäre dann die nächste Frage).

Ahoi

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