EU-Recht und Grundgesetz stehen kooperativ nebeneinander
Siehe u.a. Solange-II-Beschluss und Maastricht-Urteil des BVerfG. Wenn EU-Recht sich außerhalb der Ermächtigungsgrundlage der EU-Verträge bewegt, ist das Grundgesetz maßgeblich. Und auch wenn durch EU-Recht der Wesensgehalt der Grundrechte unterlaufen wird, ist das Grundgesetz maßgeblich.
Dies hat das BVerfG im aktuellen Urteil wohl so gesehen und das kann kein deutscher Politiker oder Beamter einfach so vom Tisch wischen. Allenfalls durch Grundgesetzänderung oder Änderung der EU-Verträge mit entsprechenden Mehrheiten (die AfD stimmt schonmal nicht mit).