EU-Recht steht nicht über dem Grundgesetz
Der EuGH mag letztinstanzlicher Entscheidungsträger für Gemeinschaftsrecht sein, aber jeder deutsche Politiker, Beamte usw. ist dem Grundgesetz verpflichtet.
Nach EU-Recht mag das Handeln der EZB einwandfrei sein. Wenn die EZB aber die vom BVerfG geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung (eigentlich keine unüberwindbare Hürde) verweigert, wird Deutschland sich in Zukunft halt nicht mehr beteiligen.
Margaret Thatcher würde sagen, 'the socialists are running out of other people's money'. Früher oder später wären wir aber eh an den Punkt gekommen.