Bisher brauchte es die Mitgliedschaft bei der AfD, um die wirtschaftliche Existenz anzugreifen

Odysseus, Mittwoch, 06.05.2020, 16:27 (vor 1450 Tagen) @ Arbeiter2572 Views

....ab sofort ist das nicht genehmigte Zeigen des Grundgesetztes, sowie eine vorgetragene freie Meinungsäußerung ausreichend.

Auslistung aus politischen Gründen ist bereits hier erprobt worden:

https://www.mdr.de/nachrichten/wirtschaft/regional/boykott-bioketten-afd-hirse-100.html


Vorsorglich lässt man nicht die Käufer und Endkonsumenten ein breites Signal der Ablehnung setzen, sondern man bevorzugt deren Bevormundung durch Kaufentscheidungsentzug.


Während man bei der AfD-Ablehnung noch auf ein geringes Fernbleiben von Kunden deswegen setzen kann, sieht es hier anders aus, legt man sich doch mit einer, in Entstehung befindlichen, neuen Art der Querfront an.

Bleibt zu hoffen, dass es diese Unternehmen wirtschaftlich spüren und die Rechnung für ihre politische Agitation erhalten.


Gruß Odysseus


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