Rechtslage

Linder, Dienstag, 03.03.2020, 12:13 (vor 2171 Tagen) @ mawa992980 Views

Mit dieser Forderung wirst du in einer Demokratie nach heutigem Rechtsverständnis nicht durchkommen, auch wenn dir dein kommunistisches Gedankengut das als logisch erscheinen lässt.
Ohne Ausrufen des allgemeinen Notstands ist eine solche Enteignung nur bedingt möglich, außerdem müsste dennoch Schadenersatz geleistet werden, so ein Gericht es bestätigt. Der Herr bekäme somit sein ihm zustehendes Geld nicht unmittelbar von den jetzigen Käufern, sondern im Nachgang vom Staat.

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◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇


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