Aus dem gleichen Grunde ist die BRiD spätestens seit 2015 ebenfalls ein Unrechtsstaat.

Griba, Dunkeldeutschland, Freitag, 13.07.2018, 16:20 (vor 2324 Tagen) @ tar5211 Views

Ja und nein. Grundlage des Rechtsstaates bilden die
Rechtsstaatsprinzipien,
d.h. die Gewährleistung eines umfassenden Rechtsschutzes durch
unabhängige Richter in einem fairen Verfahren, die
Rechtssicherheit und der Vertrauensschutz der Bürger.
Bezüglich der richterlichen Unabhängigkeit und dem Rechtsetzungsprozess
selbst spielt auch die
Gewaltenteilung
eine große Rolle.

Insofern können der NS- und DDR-Staat dann als
Unrechtsstaaten
bezeichnet werden, wenn "sich die Machthaber willkürlich über das Recht
hinwegsetzen und die Bürger staatlichen Übergriffen schutzlos
preisgeben".

Eine unabhängige Justitz hatten dieses Staatsgebilde noch nie und spätestens seit den einsamen Entscheidungen der Gott-Kanzlerin ist es auch um die Rechtssicherheit geschehen. Beispiele zur staatlichen Willkür gibt es ebenso zur Genüge, genauso wie es Gummi- und Willkür-Gesetze schon immer gab und in letzter Zeit auch vermehrt wieder gibt. [[hae]] [[kotz]]

--
Beste Grüße

GRIBA


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