Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der Rechte vergibt.
Definiere den Rechtsstaat, um das Problem zu fassen, dann wird man sehen,
dass es den "Rechtsstaat" gar nicht gibt. Er ist eine Fiktion.
Eine Fiktion ist deine Vorstellung von Rechtsstaat.
Tatsächlich gibt es Staaten sehr wohl. Und Rechte vergeben sie auch.
Natürlich ist das aber nicht. Natürlicherweise gibt es keine Rechte und folglich hat im Naturzustand auch niemand ein Recht.
Wenn ein Staat entsteht, dann vergibt er als Erstes Rechte als Beweis seiner Existenz. Das erste Recht besteht darin, dass alles dem Staat gehört, das ganze Land und die gesamte Flora und Fauna, die sich innerhalb seines Territoriums befindet incl. natürlich aller Menschen. Gesetze sind nicht erforderlich.
Das erweist sich jedoch auf Dauer als wenig praktikabel, die Rechte müssen zediert werden, vorzugsweise in einer "Magna Charta". Eigentum entsteht. So was ähnliches gibt es bei allen Staaten der Geschichte, so bald sie als Staaten zu definieren sind.
Der Rest ist dann Verhandlungssache.
So weit zur allgemeinen Definition. Es gibt aber auch Besonderheiten, die mit einem Rechtsstaat nichts zu tun haben, in der Geschichte unserer Kultur aber prägend sind.
Eine dieser Besonderheiten ist das Recht an der eigenen Person, woraus die persönliche Freiheit erfolgt.
Vor der Existenz von Staaten waren Rechte und Eigentum unbekannt. In anderen Kulturen gibt es das Recht auf Eigentum an der eigenen Person nicht.
(...)
So lässt man in dem bei uns tolerierten Abtreibungsrecht das Morden zu.
Es wird hier menschliches Leben vernichtet und keinen stört es. Wenn aber
Hänchenkücken vernichtet werden, Vögel an Windrädern erschlagen, ist
das vielfach anders.
Ein Foetus hat keine eigene Person, folglich auch kein Eigentum an sich selbst. Folglich ist eine Abtreibung kein Mord. Wer dies als Mord bezeichnet, trachtet nur danach die Persönlichkeitsrechte auszuhöhlen. Das endet dann damit, dass auch Küken Persönlichkeitsrechte zugestanden werden.
Gruß Mephistopheles