Rechtsstaatsprinzipien

tar ⌂, Gehinnom, Freitag, 13.07.2018, 16:09 (vor 2324 Tagen) @ Otto Lidenbrock5042 Views

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der vollständig vom Recht regiert wird.

Die

Herrschaft des Rechts durch anonymisierte Institutionen (unbestechliche
Beamte) steht also über der personellen Herrschaft

(Befehlsgesellschaft,

Nepotismus). Die moralische Betrachtung des jeweils gültigen,

gesetzten

Rechts (bspw. Verweise auf das Dritte Reich) spielt hier keine Rolle.
Entscheidend ist die strikte Anwendung des Rechts.


Also wäre es korrekt, sowohl den NS-Staat als auch die DDR als
Rechtsstaaten zu bezeichnen?

Ja und nein. Grundlage des Rechtsstaates bilden die Rechtsstaatsprinzipien, d.h. die Gewährleistung eines umfassenden Rechtsschutzes durch unabhängige Richter in einem fairen Verfahren, die Rechtssicherheit und der Vertrauensschutz der Bürger. Bezüglich der richterlichen Unabhängigkeit und dem Rechtsetzungsprozess selbst spielt auch die Gewaltenteilung eine große Rolle.

Insofern können der NS- und DDR-Staat dann als Unrechtsstaaten bezeichnet werden, wenn "sich die Machthaber willkürlich über das Recht hinwegsetzen und die Bürger staatlichen Übergriffen schutzlos preisgeben".

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Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


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