Rechtsstaat
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der vollständig vom Recht regiert wird. Die Herrschaft des Rechts durch anonymisierte Institutionen (unbestechliche Beamte) steht also über der personellen Herrschaft (Befehlsgesellschaft, Nepotismus). Die moralische Betrachtung des jeweils gültigen, gesetzten Rechts (bspw. Verweise auf das Dritte Reich) spielt hier keine Rolle. Entscheidend ist die strikte Anwendung des Rechts.
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Gruß!™
Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.
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