Hab mir das mal genauer erklären lassen
Ich hoffe, dass diese Aussage stimmt:
Die genannte Zahl „613“ bezog sich lediglich auf eine frühere Feststellung der Anwesenheit. Es haben sich später weitere Abgeordnete an der Wahl beteiligt.
613 anwesende Abgeordnete wurden zu Beginn der Sitzung festgestellt, nicht zur Wahlzeit.
618 abgegebene Stimmen liegen unterhalb der Sollstärke des Bundestags von 630.
Kein Widerspruch zur Geschäftsordnung: Teilnahme an der Wahl ist möglich, auch wenn man zu Beginn nicht gezählt wurde.
Irgendwie trotzdem undurchsichtig für mich. Das mag daher kommen, weil ich bei solchen Vorgängen im Parlament keinen Einblick habe.
Von meiner Logik her müsste das so gehen: 613 Abgeordnete sind gezählt, und dann werden eben 613 Stimmzettel ausgeteilt. Oder steht auf jedem Stimmzettel der Name drauf bei einer geheimen Wahl? Kann ich mir nicht vorstellen.
Nun kommen noch ein paar Abgeordnete zusätzlich in den Saal hereingeschneit. Wie geht das dann. Sind die Stimmzettel auf Selbstbedienungsbasis, oder werden die von den Bundestags-Hiwis an die Abgeordneten verteilt? Sagt dann ein Abgeordneter, - gib mir auch noch einen?
Wenn das geheim ist, es steht kein Name auf dem Stimmzettel drauf, jeder geht zum Kasten und wirft sein Papierchen hinein, - wie wird das dann kontrolliert, dass da nicht einer zweimal hingeht?
O.k., vielleicht ist das Ganze ja alles geordnet und gesichert, - wahrscheinlich kenne ich mich da zuwenig aus.