Es geht um neudeutsch "peak" bei Leistungsangaben der PV-Verkäufer, bei Nacht ist die Leistung Null.

Hannes, Freitag, 30.06.2023, 00:08 (vor 978 Tagen) @ FredMeyer3400 Views
bearbeitet von Hannes, Freitag, 30.06.2023, 00:22

Wo bleiben denn die 1200 W, wenn 2000 W seitens der Paneelen zur Verfügung stehen, aber davon nur 800 W als Wechselstrom von den Wechselrichtern ausgegeben werden? - owt - FredMeyer, 29.06.2023, 23:55

Offenbar wollen die uns erlauben (legal machen), rechnerisch 2 kW peak PV zu installieren und dem Wechselrichter eine neue Obergrenze von 800 W Netz-Lieferleistung verpassen. Kannste dann sicher auch so kaufen, mit 800 Watt Ausgangsleistung.

Beispiel Zukunft: Sonne scheint mit 8 kW auf Deine PV. Diese könnte (peak, technisch, so von Dir gekauft) 2 kW liefern, liefert aber nur 1 kW (weil Du 1 kW peak jeweils in Ost und West angebaut hast, Du hast zwei Balkons), Lieferung 1 kW in Summe an den SWR, schwankend, Wolken und so.

Der Wechselrichter (Du bist im Urlaub) liefert neuerdings fette 0,8 kW (statt wie bisher 0,6 kW), die fehlenden 200 Watt verwirft er regelungstechnisch, da nicht erlaubt.

Weil (bist in Urlaub) gerade Null Leistungsbezug bei Dir, geht alles an Deine Nachbarn, verschenkt von Dir, der EVU zählt und kassiert (rd. 30 ct. pro Stunde kassiert er von Deinen Nachbarn für Deine Lieferungen im Beispiel).

Den EVU geht das - falls die Regelung so kommt - zukünftig nix mehr an, was Du da machst. Nur Dein Vermieter darf Euch (!) Eure internen Lieferbeziehungen verbieten, zu Recht, auch technisch ("schwache Leitungen im Haus").

Das soll - wie soeben beschrieben - nun legal werden.

Ich fände das gut. Noch besser wäre aber Preis-Gerechtigkeit, Stichwort Netzkosten, schrieb ich schon dazu hier.

Tschau Mama ... Wir werden sehen.

H.


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