Das mit einem Betretungsverbot halte ich für eine haarige Sache. Die Arbteitsrechtsjuristen werden sich jedenfalls die Finger reiben.

Mephistopheles, Donnerstag, 23.06.2022, 13:49 (vor 666 Tagen) @ Mirko22531 Views

Die Freistellung kommt vom Amt à la Betretungsverbot. Es gibt ein Urteil, wonach der AG weiterhin das Gehalt zahlen muss.

Für unproblemaitisch halte ich ein Betretungsverbot in Zimmer, in denen sich Patienten aufhalten, die nach Ansicht des Arbeitgebers durch den Zustand der Nichtimpung gefährdet sein könnten. Allerdings muss das in jedem Einzelfall begründet werden. Das könnte auch ausgedehnt werden auf ganze Abteilungen.

Jedoch ein Betretungsverbot für die gesamte Anlage halte ich für äußerst problematisch. Schließlich gibt es ja auch Bereiche, in denen keine Patientengefährdung gegeben ist.

Auf jeden Fall werden sich sämtliche Arbeitsrechtssjuristen gerade sämtliche Hände reiben.

Gruß Mephistopheles


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