Wieso?

Mephistopheles, Donnerstag, 23.06.2022, 13:21 (vor 667 Tagen) @ Naclador2738 Views

Hallo BerndBorchert,

es bedeutet nur, dass es sich nicht um eine Pflicht des Angestellten handelt, sich impfen zu lassen, sondern um eine Pflicht der Einrichtung, den Nachweis über die Impfung einzuholen. Daher kann auch der Angestellte nicht mit einem Zwangsgeld zur Impfung genötigt werden. Ihm kann allerdings ein Betretungsverbot ausgesprochen werden, wenn er die Impfung nicht nachweist. Dies führt dann in der Regel natürlich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Für den Angestellten bleibt es leider bei der Wahl Impfung oder Jobverlust,

Verstehe ich nicht. Derdiedas Angestellte war jeden Tag da und hat seine Arbeitskraft angeboten. Wenn der Arbeitgeber darauf verzichtet, sie in Anspruch zu nehmen, ist das dessen Sache. Derdiedas Angestellte hat jedenfalls seine sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten erfüllt.
Nach meinem Rechtsverständnis darf der Arbeitgeber schön brav Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitslohn (in dieser Reihenfolge lt. Gesetz) weiterbezahlen. Er hätte ja auch dendiedas Angestellte woanders einsetzen können.

aber wenigstens drohen keine darüber hinaus gehenden Nachteile wie Geldstrafen.

Viele Grüße,
Naclador

Gruß Mephistopheles


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