"Die Verpflichtung in bestimmten Einrichtungen tätiger Personen, eine Impfung gegen das Corona-Virus nachzuweisen, kann nicht mittels eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden."

Naclador, Göttingen, Donnerstag, 23.06.2022, 09:59 (vor 667 Tagen)3755 Views

Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nun letztinstanzlich entschieden.

Begründung: "Die verkürzt auch als „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ bezeichnete einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht begründe nämlich gerade keine Verpflichtung der betroffenen Personen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen."

Viele Grüße,
Naclador

--
"Nur die Lüge benötigt die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht."
Thomas Jefferson


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung