Aufhebung der Impfpflicht erst 1983

Manuel H., Samstag, 19.03.2022, 06:28 (vor 980 Tagen) @ NST2930 Views

Die gesetzliche Impfpflicht wurde seinerzeit auf seine Verfassungsverträglichkeit überprüft und für unbedenklich empfunden, zu einer Zeit, als die Verfassungsrichter Direktiven noch nicht beim gemeinsamen Mittagessen mit dem Bundeskanzler abzuholen pflegten.

Meine Eltern erhielten vom Gesundheitsamt ein Einschüchterungs-Schreiben, bei der Ort (Schule) und Tag der Zwangsimpfung verkündet wurde, die Lehrer hatten alles zu organisieren. Der Amtsarzt kam in Weiß gekleidet mit der Impfpistole (oder war es ein Skalpell?) rein, war jedes Mal sehr mürrisch und schaute keinem in die Augen, ich hatte mich zwei Jahre lang verweigert und kam damit durch, beim dritten Mal war ich fällig, bekam in der Folge Windpocken und lag einige Wochen flach. Warum hatte ich mich verweigert? Irgendwo hatte ich gelesen (FAZ?), dass Einer von Hunderttausend an der Impfung stirbt als gesellschaftlich hinzunehmende Tatsache. Das verglich ich mit den Lotto-Chancen und dachte mir, spiel lieber Lotto, da sind die Chancen wesentlich geringer.

Für meine Eltern war das schwierig. Kind erhält Impfung gegen Pocken und ist vier Tage später mit Pocken übersät. Also sind die mit mir zur Notaufnahme. Dort wollte mich dann keiner anfassen, die Chefärzte wurden zusammengetrommelt, aus sicherer Entfernung mußte ich mich dann entkleiden während die Ärzteschaft Schutzkleidung angezogen hatte. Natürlich kein Zusammenhang mit der Impfung.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung