Was ist ein Gesetz? - Für wen, wann, wo gilt das eigentlich?
Es hat immer drei Beschränkungen, so oder so.
Es gilt nur
a) für ein begrenzt definiertes Gebiet (also nicht überall)
b) für eine begrenzt definierte Zahl an Menschen (also nicht für alle, auch innerhalb des Gebietes)
c) für eine begrenzte Zeit (Also weder vor noch nach der Geltungsdauer)
Gesetze sind nichts universell Absolutes, Nirgends, für Niemand und Niemals, könnte man auch sagen.
Es muss immer der gesunde Menschenverstand sein, der alles überragt.
Wer das nicht versteht, versteht gar nichts!
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Gut, die ist zwar, nachdem sie aus Auschwitz, wo sie ihr Tagebuch angeblich mit Kugelschreiber geschrieben hat, wieder abgereist ist, in Bergen Belsen an Typhus gestorben, wofür wiederrum oft Verlausung die Ursache war, aber das ist ein anderes Thema. Gemeint ist mutmasslich die beengte Unterbringung woraus sich erkennbar oft Verlausungshäufigkeiten ergeben. Daher stimmts also!
Zudem:
Wenn sich ein Gericht (Judikative) leiten lässt von einer Anweisung (Gesetz) des Parlamentes (Legislative) widerspricht allein diese Tatsache der Gewaltenteilung!
Allein dieses Verhalten, jeder Richterspruch, der sich auf ein Gesetz beruft, verstößt mit dieser Begründung gegen die Gewaltenteilung. Der Richter unterwirft sich ganz offen der legislativen Anweisung tut sogar so, als sei das seine Aufgabe.
Gewaltenteilung?
Faktisch ist sie nicht gegeben.
Real ist die Justiz also klar Befehlsempfänger der Legislative und handelt nach Anweisung!
Dies insbesonders in Erwartung einer Impfdebatte - klar das die Justiz nicht gegen die Legislative urteilen wird - sonst Kündigung!
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https://dasgelbeforum.net/index.php?id=568547
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"...nein, wer NICHT kämpfen will, der fällt genauso!"
(Zur Erklärung, man "fällt" im Krieg, ohne Krieg hieße es man stirbt!)