Dazu Artikel 8 GG: (mT)

DT, Dienstag, 11.01.2022, 12:00 (vor 828 Tagen) @ Manuel H.2610 Views

Und diese Juristin sollte sich einmal überlegen, was die Väter des GG sich dabei gedacht haben:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

So, und jetzt soll sie einmal erläutern, ob das Infektionsschutzgesetz schwerer wiegt als Art 1-19 des GG, wenn sie Absatz 2 zur Anwendung bringen möchte.

PS: Dabei steht auch: alle Deutschen. Was mit diesen ganzen Kurdendemos etc. ist, steht da nicht. Wenn die sich regelmäßig samstags versammeln, dann werden die üblicherweise nicht von Wasserwerfern aufgelöst. Gell Mappus.


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