Juristin wurde als Expertin gehört

Manuel H., Dienstag, 11.01.2022, 11:26 (vor 835 Tagen) @ Manuel H.3026 Views

Ihre Definition von Demonstration war ganz erstaunlich.
Eine (anmeldepflichtige, genehmigungspflichtige) Demonstration läge bereits dann vor, wenn sich zwei (!) Leute treffen und dabei eine politische Botschaft haben. Dabei müssten diese zwei Leute nicht unbedingt Transparente bei sich haben oder Parolen rufen, auch wenn sich zwei treffen und dabei ganz still sind, dann handelt es sich um eine "stille Demonstration" (bei der dann die ganzen heute üblichen Verbote zutreffen).


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