das Hausrecht wird durch zahlreiche Rechte eingeschränkt
Diese sind
Rechte durch den Arbeitsvertrag
Rechte durch den Tarifvertrag
Rechte durch die örtliche, landesweite, bundesweite Gesetzgebung
Rechte der informatiellen Selbstbestimmung
Rechte des Arztgeheimnisses
Rechte der körperlichen Unverletzbarkeit
Rechte, nicht diskriminiert werden zu dürfen usw.
Natürlich kann ein Arbeitgeber alles verlangen, solange sein Kontrahent sich alles gefallen läßt, der Betroffene muß sich schon wehren.
Begründet er seine Maßnahmen lediglich mit seinem Hausrecht, dürfte er bei einer gerichtlichen Überprüfung mit ziemlicher Sicherheit den Kürzeren ziehen.
Da es bei Arbeitsgerichten keinen Anwaltszwang gibt, kenne ich viele Arbeitgeber, die unbedarft vors Gericht latschen, dort ihren subjektiv empfunden Rechts-Standpunkt laienhaft unjuristisch darlegen und sich dann wundern, wenn sie im Rechtsstreit unterliegen.