Bei mir ist es "das Hausrecht des Arbeitgebers", was gilt, das schrieb ich schon hier. Wäre sehr vorsichtig an Deiner Stelle, mit so einer Aussage. Eine gefeuerte Klofrau kann ja ggf. klagen? :-( owT

Hannes, Dienstag, 28.12.2021, 01:59 (vor 1460 Tagen) @ Manuel H.4499 Views

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