Das Gesetz sagt etwas anderes
Dabei gilt es zu bedenken, dass die vermeintliche Impfpflicht im
Pflege- und Gesundheitsbereich tatsächlich gar keine Impfpflicht ist.
Studiert man den Gesetzestext [3] aufmerksam, dann sieht man, dass es
nur eine "Nebelkerze" ist, die zwar faktisch in Richtung Nötigung geht,
aber ganz konkret, per Gesetz, keine Impfpflicht darstellt.
Es wurde lediglich eine "Vorlagepflicht" eines Immunitätsnachweises
beim Arbeitgeber beschlossen. Das scheint das Gleiche zu sein, ist es
aber rechtlich nicht. Der Staat verpflichtet nicht zur Impfung selbst,
sondern zur Vorlage eines Papiers.
Gibt es keine Vorlage, dann ist die Einrichtung nur dazu angehalten das
Gesundheitsamt zu informieren. Sie sind z.B. nicht angehalten,
denjenigen zu kündigen oder freizustellen. Wird nichts gemeldet,
passiert gar nichts. Es ist im Gesetz bisher noch nicht mal eine Strafe
bzw. Bußgeld gegenüber der Einrichtung oder irgendwem vorgesehen -
Nichts.
Es ist also faktisch eine leere Drohung, weil einfach nur das Wort
Impfpflicht in den Medien verbreitet wird, wenige das Gesetz studieren
oder verstehen und damit zu Erfüllungsgehilfen von etwas werden, was
gar nicht im Gesetz steht. Zudem ist das Ganze begrenzt auf zunächst 1
Jahr, was wiederum arbeitsrechtlich andere Spielräume lässt.