Wichtige Info zur Impfpflicht

Manuel H., Mittwoch, 22.12.2021, 04:40 (vor 854 Tagen)7382 Views

Lieber Express-Tester,

am 9. Dezember hatte der Deutsche Bundestag eine sogenannte „Impfpflicht“ im Pflege- und Gesundheitssektor beschlossen und damit den Druck auf Ärzte, Krankenschwestern, Heilpraktiker, Hebammen und Pflegeberufe aller Art noch weiter erhöht, als dies ohnehin bereits der Fall ist.

Mit www.nachweis-express.de haben wir eine Lösung für alle Geimpften und Ungeimpften entwickelt, denn bei jeder erneuten Impfung - und die stehen ja voraussichtlich zukünftig alle 3 Monate an - ist erneut zu überlegen, ob eine Impfung sinnvoll ist. Und ganz besonders profitieren Bundeswehr-Soldaten, für die bereits jetzt ein Duldungsbefehl für eine Impfung ergangen ist.

Wie geht das ganz praktisch? Im Rahmen einer vollständig online abgewickelten, gutachterlichen Stellungnahme wird die Impffähigkeit überprüft. Nach der Überprüfung, ob mögliche Allergien gegen einzelne oder alle Inhaltsstoffe der Impfstoffe bestehen, können die mit uns kooperierenden Ärzte eine vorläufige und bis zu 6 Monate gültige Impfunfähigkeitsbescheinigung erstellen. Mit dieser rechtlich vollumfänglich gültigen Bescheinigung eines deutschen Arztes kann kein Arbeitgeber und auch keine Behörde mehr eine Impfung bis Ende März verlangen.

Dabei gilt es zu bedenken, dass die vermeintliche Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitsbereich tatsächlich gar keine Impfpflicht ist. Studiert man den Gesetzestext https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000250.pdf aufmerksam, dann sieht man, dass es nur eine "Nebelkerze" ist, die zwar faktisch in Richtung Nötigung geht, aber ganz konkret, per Gesetz, keine Impfpflicht darstellt.

Es wurde lediglich eine "Vorlagepflicht" eines Immunitätsnachweises beim Arbeitgeber beschlossen. Das scheint das Gleiche zu sein, ist es aber rechtlich nicht. Der Staat verpflichtet nicht zur Impfung selbst, sondern zur Vorlage eines Papiers.

Gibt es keine Vorlage, dann ist die Einrichtung nur dazu angehalten das Gesundheitsamt zu informieren. Sie sind z.B. nicht angehalten, denjenigen zu kündigen oder freizustellen. Wird nichts gemeldet, passiert gar nichts. Es ist im Gesetz bisher noch nicht mal eine Strafe bzw. Bußgeld gegenüber der Einrichtung oder irgendwem vorgesehen - Nichts.

Es ist also faktisch eine leere Drohung, weil einfach nur das Wort Impfpflicht in den Medien verbreitet wird, wenige das Gesetz studieren oder verstehen und damit zu Erfüllungsgehilfen von etwas werden, was gar nicht im Gesetz steht. Zudem ist das Ganze begrenzt auf zunächst 1 Jahr, was wiederum arbeitsrechtlich andere Spielräume lässt.

Ich hoffe, dass diese Informationen und Nachweis-Express Dir den Druck nehmen und nützlich sind, um mit diesem Erpressungsversuch umzugehen. Sendet die Information über Nachweis-Express bitte an alle, aber ganz besonders an Menschen weiter, die im Bereich Pflege, Medizin oder der Bundeswehr tätig sind sowie die Arbeitgeber selbst in diesen Bereichen.

Unser Anwalt hat übrigens für Test-Express ein umfangreiches Gutachten https://www.test-express.de/Rechtsgutachten%20zu%20Test-Express.PDF erstellt, in dem die Rechtmäßigkeit unseres Vorgehens und der über uns erhältlichen Bescheinigungen ausführlich dargelegt wird. Das Gutachten kann an Arbeitgeber und Schulleitungen verteilt werden und wird die Diskussion in einigen Fällen sicherlich abkürzen und erleichtern.

Gesegnete Weihnachten und ein Jahr 2022 ohne Corona-Angst und Ausgrenzung wünscht


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung