Masern und Dr. Lanka: Fehlerhafte Darstellung

Pingpong, Freitag, 08.10.2021, 09:49 (vor 903 Tagen) @ Arbeiter3187 Views
bearbeitet von Pingpong, Freitag, 08.10.2021, 09:53

Der promovierte Biochemiker, Nobelpreisträger und Erfinder der PCR-Methode, Dr. Kary Mullis, entlarvte die Virus-Theorie bereits im Rahmen der HIV-AIDS-Kontroverse und nach ihm kam auch Dr. Stefan Lanka nach der Durchführung von Kontrollexperimenten zu dem Schluss, dass es keine krankmachenden Viren gibt und anlässlich einer Wissenschaftswette, bei der es um die Existenz des Masernvirus ging, musste ihm sogar das Expertengremium am Oberlandesgericht Stuttgart in letzter Instanz recht geben und bestätigen, dass die vorliegende Forschung nicht ausreicht, um die Existenz des Masernvirus zu belegen.

Der Unfug bzgl. der angeblich zweifelsfreien Feststellung, es gäbe gar kein Masern-Virus, ist offenbar nicht aus dem Netz und den Hirnen zu bekommen:

Es gab kein "Expertengremium" am OLG Stuttgart, das diesbzgl. entschieden habe, denn:

Die letzte Gerichtsinstanz hat sich eben nicht mit der Frage befasst, ob es das Masern-Virus gibt oder nicht.
Das Gericht hat sich nur mit der Frage befasst, ob und inwieweit die formalen Bedingungen, die Lanka seinerzeit zur Grundlage seiner Auslobung in Höhe EUR 100.000,- gemacht hatte, erfüllt worden sind - es sind letztlich formaljuristische Fragen hinsichtlich eines sog. "bindenden Versprechens" verhandelt worden, keine wissenschaftlichen.
Tatsächlich hatte Lanka die Einreichung einer(!) Publikation verlangt, Bardens hatte hingegen 6 Publikationen eingereicht, die zwar jeweils für sich alleine keinen Nachweis erbrachten, jedoch - nach Ansicht der Gutachter - in ihrer Summe/Gesamtheit die Existenz des Masern-Virus durchaus eindeutig belegten.
Anders gesagt: Die Gutachter haben keinen Zweifel daran gehabt, dass die eingereichten Publikationen in ihrer Gesamtschau die Existenz des Masern-Virus beweisen.

Wenn man also schon auf ein vermeintliches "Expertengremium" am OLG hinweist, dann ist dieses "Expertengremium" ja tatsächlich zu einer ganz anderen summarischen Auffassung gelangt, dass nämlich kein Zweifel an der Existenz des Masern-Virus besteht.

Hier ging es aber gar nicht um inhaltliche, sondern formale Fragen:

Denn verlangt war zur Einreichung eine einzige Publikation.
Diese Art der Einreichung entsprach daher nicht den genauen formalen Bedingungen der Auslobung.
Und eine Revision wurde nicht zugelassen, weil die erörterten Rechtsfragen eben nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Aus diesem Urteil, das sich nicht mit den inhaltlichen Fragen, sondern nur mit formaljuristischen Fragen befasst, nun den Schluss abzuleiten, es gäbe keine Masern-Viren, ist m.E. absurd, denn diese wichtige Frage wurde gar nicht verhandelt.

Dass die fehlerhafte Darstellung dieses Urteils immer wieder dazu verwendet wird, um einen speziellen Standpunkt zu untermauern, wirft m.E. kein gutes Licht auf die übrigen Inhalte und/oder die Sorgfalt der Autoren.


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