Auch ich hatte da Wissenslücken, betreff Kindergeld
Und die sind sicher auch noch in anderen Bereichen vorhanden.
Ich meine hier das Kindergeld. Das ist ein derart irreführender Name, insbesondere in Deutschland, wodurch auch ich betroffen war.
In den meisten europäischen Ländern bekommt man Kindergeld, weil man dort lebt, ein - oder mehrere Kinder hat, die man großzieht, und dafür bekommt man eine finanzielle Unterstützung vom Staat. In Österreich gabs sogar einmal, - als die Geburtenrate in den Keller gegangen ist, eine Prämie von 4.000 öS bei jeder Geburt, - man nannte das damals "Bockprämie".
Das verleitet zur falschen Annahme, dass das in Deutschland genauso ist. In Deutschland ist das völlig anders. Dort bezieht sich das auf das Einkommen. Wenn jemand in Deutschland ein steuerpflichtiges Einkommen bezieht, und dazu noch Kinder hat, - egal, in welchem Land die auch immer leben und groß werden, dann kann er eine steuerliche Vergünstigung für diese Kinder bekommen, die man dort "Kindergeld" nennt.
In dem Moment, wenn man - auch als deutscher Staatsbürger - sein Einkommen im Ausland versteuert oder in Deutschland kein Einkommen mehr hat, dann fällt das Kindergeld flach.
Wusste ich alles nicht. Ich war in D steuerpflichtig, ging aber dann mit Sack und Pack nach Rumänien, - aber mein Junge war immer noch im schulpflichtigen Alter. Klar hab ich das Kindergeld bezogen, zumal er in Deutschland geboren wurde und wir mehrere Jahre dort gelebt haben. Man schrieb mir nach der Übersiedlung nach RO auf meine alte Wohnadresse (da gabs ein Postfach), dass ich den Nachweis erbringen solle, dass das Kind die Schule besucht, also der staatlichen Schulpflicht nachkommt.
Hab ich gemacht. Die Kerle bei der Kindergeldstelle bekamen von der deutschen Volksschule und vom deutschen Gymnasium von unserer Stadt in Siebenbürgen regelmäßig (jährlich) den Nachweis, dass der Junge die Schule besucht. Als er das Abitur gemacht hat, habe ich dann den Bezug des Kindergeldes beendet, weil er weder weiterstudiert, noch die Lehre begonnen hat, das war erst später.
Nach vielen Jahren kam dann plötzlich ein Einschreibebrief der Kindergeldstelle an eine Adresse, die ich in Deutschland nur zwei Wochen angemeldet hatte, weil ich meinen 2-er Führerschein verlängert habe. Klar, dass das dann zurückgegangen ist, dieses Schreiben, mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt".
Natürlich darf ich keine Kennntis darüber haben, was in diesem Schreiben steht, weil dann wäre es rechtskräftig. Die Eingebung hats mir aber übermittelt:
Die Kerle wollten das ganze Kindergeld wieder zurückhaben, seit ich kein Einkommen mehr in D gehabt habe. Dafür gibts zweierlei Fristen, die eine ist am Straftatbestand orientiert, die andere am Zivilrecht. Wenn das Schriftstück nicht fristgemäß zugestellt werden kann, dann geht das für die Kindergeldstelle "in die Hose". Aber man kommt da ganz leicht in die Schublade "Betrug" hinein, ohne es zu ahnen.
Für mich ist das Problem erledigt. Trotzdem möchte ich andere, die das eben nicht wissen, warnen. Und ich kann mir gut vorstellen, dass das viele nicht wissen. Ich könnte mich auch nicht daran erinnern, jemals beim Kindergeldantrag einen Hinweis erhalten zu haben, dass einem das Kindergeld in legaler Form nur dann zusteht, wenn man auch in Deutschland ein steuerpflichtiges Einkommen hat.
Sollte irgendetwas von meinen Aussagen nicht stimmen oder besser präzisiert werden, dann bitte ich um Korrektur.