fommt darauf an
eine Ware die einen allgemeinen Wert X hat aber für eine Spende von X-95% weg gebe ? Müssen dann nur die 5% von X versteuert werden oder wird dann vom FA fiktiv der Wert X angesetzt ?
Ne, mein Lieber, du hast erst mal 10% Abschreibung + 30% Einkaufskosten + 10% Raum&Energiekosten + 30% Personalkosten und dann schreibst du 5% Einnahmen auf. Also vermindert sich dein Eigenkapital entsprechend. Am Beginn des Jahres hattest du noch 200.000 Eigenkapital und am Ende des Jahres 50.000 und die Bank, die das natürlich auch sehen möchte und dir einen Gewerbekredit von 500.000 gegeben hat, freut sich. Es sei denn natürlich, du bist Grieche, dann erhöhen sie den Kredit auf das Doppelte. Wenn du das öfters machst, dann stuft das Finanzamt dein Gewerbe irgendwann als Liebhaberei ein, d.h., du kannst deine Betriebskosten nicht mehr absetzen.
Außerdem erwartet das Finanzamt - wie es früher allgemein üblich war! - eine Einnahmenüberschussrechnung von dir: Früher hat der Bäcker keineswegs jede Brezel für 10Dpf und jede Semmel für 8DPF und jeden Laib Brot für 95DPF bonniert, sondern der Unternehmer hat ein Kassenbuch geführt und dort im Journal die täglichen Einnahmen in Summa angeführt Das musste nur irgendwie schlüssig und branchenüblich sein, dann hat das Finanzamt das geglaubt (natürlich hat man die letzten 10% Einnahmen vergessen
).
So lang du branchenübliche Gewinne machst und versteuerst, lassen sie dich in Ruhe, wenn nicht
.
Lass dir bloß nicht erzählen, das gäbe es nur im Mittelalter. Die Finanzämter verwenden das heute noch!
Gruß Mephistopheles