Wenn das Jugendamt einen vollstreckbaren Titel hat, hast du ja schon einiges an rechtlichen Mitteln verschlafen

mawa99, Dienstag, 27.04.2021, 08:13 (vor 1712 Tagen) @ Mirko3166 Views

und dich genau auf diesen Tag nicht vorbereitet.

Du schriebst das man dir ca. 1500€ pfänden möchte und dir knapp 1000€ zum Leben bleiben. Sieht für mich nach einen Netto von 2500€ aus.

Laut Pfändungstabelle 2021 dürfte man dir nur ca. 930€ pfänden und nicht 1500€, das ist schon mal ein Unterschied.

Du müsstest uns schon ein paar mehr Infos geben damit man ein wenig helfen kann.

Ist das NETTO welches herangezogen wurde wirklich korrekt bereinigt wurden. Kosten für Fahrten zu Arbeit, Arbeitspauschalen, existentielle Versicherung die deine Arbeitskraft sichern etc.pp.

Schau dazu in die Unterhaltstabellen deines Bundeslandes ( OLG ) was du da alles absetzen kannst.

https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle

Bedenke auch das wenn du "fliehen" willst in ein Land fliehst welches im Thema Unterhaltsschulden Deutschland den Mittelfinger zeigt aber auch das könnte sich schnell ändern und dann sitzt du im fremdem Land mit den selben Problemen.

Da du schreibst die müsstest Immobilie verkaufen klingt das ein wenig nach einer lastfreien Immobilie. Warum beleihst du diese nicht günstig und tilgst damit deine Unterhaltsschulden und zahlst die Schulden lieber in dir angenehmeren Raten bei der einer Bank ab?


Grüße und Kopf hoch


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