Danke für deine Antwort .. mT

Mirko, Česko, Dienstag, 27.04.2021, 08:33 (vor 1712 Tagen) @ mawa993116 Views

Meine Kinder sind selbständig und leben nicht mehr im Haushalt. Ich habe vor 15-Jahr die Ausbildung zum Krankenpfleger gemacht und in der Zeit hat meine damalige Partnerin Unterhaltsvorschuss bekommen. Ich hatte in der Ausbildung Zeit, ein Einkommen von 600 €. Dadurch war ich nicht leistungsfähig nach dem Unterhaltsgesetz. Jetzt nach mehr als 15-Jahre bekam mein Arbeitgeber ein Pfändung-Überweisungsbeschluss.

Die Düsseldorfer-Tabelle ist ein "kann" Bestimmung. Unterhaltsschulden verjähren nicht.


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