Drigendst einen FACHANWALT für Familienrecht einschalten

mawa99, Dienstag, 27.04.2021, 10:11 (vor 1713 Tagen) @ Mirko3086 Views
bearbeitet von mawa99, Dienstag, 27.04.2021, 10:52

Nach meinem Kenntnisstand brauchst du keinen Unterhaltsvorschuß zurückzahlen wenn du selber im Zeitraum wo das Jugendamt eingesprungen ist nicht leistungsfähig warst. LASS DAS UNBEDINGT PRÜFEN!

Im Moment bist du das Schlachthuhn welches schön fett zu sein scheint und seinen Kopf scheinbar bereitwillig bzw. ohne Gegenwehr auf den Hackeklotz legt für das Jugendamt.

§ 1603 Abs. 1 BGB "Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren."

Nach 20 Jahren Erfahrung mit Rechtsanwälten im Familienrecht und Gerichten MEINE Empfehlung:

- such dir einen am Gericht wo man Klagen will lang ansässige/n alte/alten Fachanwalt/-in für Familienrecht, am besten mit Doktortitel oder wenn möglich sogar Prof. Dr. - hat den Vorteil die kennen die ganze Bande am Gericht und deine Urteile werden scheinbar vorab ausgehandelt, diese Art von Anwalt hat mich vor Ehegattenunterhalt und übertriebenen Kindesunterhalt bewahrt - habe immer nur Mindestunterhalt gezahlt für ein Kind, was mir in Summe sehr sehr viel Geld gespart hat. Bei einer Verhandlung saß mal eine Richterin die meine rechtliche Vertretung durch Staatsexamen gebracht hat. Ach war das herzlich das Wiedersehen und der Gegenseite schlief das Gesicht ein :)

- sollte das nicht möglich sein, Finger weg von jungen männlichen Anwälten, es sei denn der Papa oder die Mama vom Anwalt ist ne ganz große Nummer im Rechtsgeschäft und alles erschrickt schon im Gericht wenn sie den Namen hören!

- such dir eine weibliche Anwältin die du im Leben nie daten würdest so eine richtige bockige Mistkuh aber Fachanwältin für Familienrecht

Grüße und gutes Gelingen

P.S. - DAS IST KEINE RECHTSBERATUNG sondern nur nettes Geschwafel eines einst selber betroffenen


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