Anmerkung: Das ist so auch nicht ganz korrekt

cassi, Mitten in der EUdSSR, Dienstag, 06.04.2021, 09:54 (vor 1110 Tagen) @ Pingpong1890 Views

Die Bedeutung des gewonnenen Masern-Virus-Prozesses

Die entscheidenden Gutachten, Protokolle und Urteile des Masern-Virus-Prozesses (2012-2017), auf die ich mich nachfolgend beziehe, sind frei auf dem Internet unter www.wissenschafftplus. de/blog/de zu finden. Weitere Gutachten und Widerlegungen der Masern-Virus-Behauptungen, die die Gerichte nicht berücksichtigten, sind in den Ausgaben des Magazins WissenschafftPlus der Jahre 2014 bis 2017 veröffentlicht.

Hintergrund des im Jahr 2011 gestarteten Masern-Virus-Prozesses war, die damals schon ge forderte Masern-Impfpflicht abzuwehren. Eine ehemalige Bundesjustizministerin rief bei mir an und fragte nach aktuellen Beweisen, mit denen man die geplante Masern-Impfpflicht verhindern kann. Ein Leitender Oberstaatsanwalt (LoStA) gab uns den tipp, Preisausschreiben zu formu lieren, um im damit auszulösenden Prozess, im Zivilrecht, gerichtlich festzustellen, dass es keine wissenschaftlichen Beweise für die Existenz-Be hauptungen der Viren und der angeblichen Si cherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe gibt. Das ist vollumfänglich gelungen. Das kann man verstehen und nachvollziehen, wenn man weiß, dass und warum die Publikation von John Franklin Enders vom 1.6.1954 zur alleinigen und exklusiven Grundlage der gesamten neuen Gen-Idee-Virolo gie geworden ist, zur Grundlage der „Lebend-Virus“-Impfstoffproduktion, nachdem sich die alte toxin-Idee-Virologie 1951/1952 selbst aufgegeben hat.

Da ich wusste, dass das Robert Koch-Institut (RKI) entgegen seiner gesetzlichen Pflicht kei ne einzige Publikation zur behaupteten Existenz des Masern-Virus veröffentlichte, forderte ich für den Erhalt des Preisgeldes von 100.000 € die Vorlage einer wissenschaftlichen Publikation des RKI, die die wissenschaftliche Beweisfüh rung für die Existenz des Masern-Virus enthält. Ein junger Mediziner aus dem Saarland legte mir sechs Publikationen vor, darunter aber kei ne vom RKI: Die von Enders vom 1.6.1954 und fünf weitere, die sich alle exklusiv auf Enders beziehen, darunter die einzig umfassende Über sichtsarbeit zum Masern-Virus. In diesem „Review“ wird im Detail der Jahrzehnte lange, mühsame Konsensfindungsprozess beschrieben, welche Bestandteile sterbender Gewebe nun dem Masern-Virus-Modell zugeschrieben werden und welche nicht und wie das Masern-Virus-Modell ständig geändert werden musste.

Ich antworte dem Jungmediziner, der mir dringend empfahl auf die (in der Tat) mühsame „rechtliche Auseinandersetzung“ zu verzichten, um ihm kurz fristig das Preisgeld auszuzahlen, dass in allen Publikationen erkennbar keine virale Struktur auf taucht, sondern leicht erkennbar nur typisch zell eigene Bestandteile und Strukturen. Daraufhin erhob er Klage vor dem Landgericht Ravensburg, dem er aber die sechs Publikationen nie vorlegte. Das Ravensburger Gericht fällte ein Urteil gegen mich und hatte die sechs Publikationen, um die es ging, nicht einmal in der Hand und nachweislich nicht in der Akte. Außerdem geschah die Verurteilung durch das Landgericht Ravensburg unter mehr als nur unüblichen Umständen.

Der Kläger gab in der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Stuttgart, in der Befragung durch den Vorsitzenden Richter zu, dass er die sechs Publikationen selbst nicht gelesen hat. Er vertraute also alleine darauf, mich und damit die zentrale Widerlegung des Impfens, durch die „mühsame rechtliche Auseinandersetzung“ auszuschalten. Vielleicht wurde er selbst Opfer des Irrglaubens an Viren, weil er wahrscheinlich seinen Studien-Kollegen vertraute, die die Fehlentwicklung der Medizin seit 1858 nicht erkannten, beim Überprüfen ihrer Annahmen geschichtlich nicht so weit zurückgehen wollten und deswegen zugleich Täter und Opfer des fatalen Glaubens in die Infektionstheorien und des Vertrauens in das Impfwesen wurden.

Es ist glaubhaft, dass der Kläger die mir – und nicht dem Gericht – vorgelegten sechs Publika tionen nicht gelesen hat. Zumindest hat er sie nicht selbst ausgesucht, denn es sind exakt die einzigen Publikationen im gesamten Feld der ca. 30.000 Fachartikel zu „Masern“, in denen Bezug auf die angenommene Existenz des Masern-Virus genommen wird. Aber auch alle anderen, dieser durch einen einzelnen Menschen nie zu bewältigende Anzahl von Publikationen gehen „a priori“ von der Existenz des Masern-Virus aus und berufen sich über die Zitierung von Zitiertem, letzt endlich und exklusiv immer nur auf die scheinba re „Beweisführung“ von Enders vom 1.6.1954.

Das Landgericht Ravensburg (LG RV) entschied im Jahr 2014 die Klage des mittlerweile promo vierten Mediziners anzunehmen und beschloss dabei, dass das Preisgeld auch dann auszuzahlen ist, wenn keine Publikation aus dem RKI vorgelegt wird. Außerdem beschloss das LG RV, dass es nicht nötig sei, dass der wissenschaftliche Beweis für die Existenz des Masernvirus in einer Publika tion geführt wird, sondern der im Preisausschrei ben geforderte Beweis auch durch die Summation einer Gesamtanzahl von 3366 Publikationen (die Summe der in den sechs eingereichte Publikati onen zitierten anderen Publikationen) aus den Jahren 1954 bis 2007 erfolgen kann.

Der gerichtlich bestellte Gutachter, Prof. Dr. Dr. Podbielski aus Rostock argumentierte entspre chend (oder das Landgericht passte seinen Er öffnungsbeschluss im Jahr 2014 im Vorgriff auf die gutachterliche Stellungnahme an): „Ich muss zur Begrifflichkeit klarstellen, dass man Beweise im klassischen Sinne wie etwa in der Mathematik oder Physik in der Biologie schlechterdings nicht führen kann. In der Biologie können von vornhe rein immer nur Indizien gesammelt werden, die irgendwann in ihrer Zusammenfassung praktisch Beweiskraft erlangen.“

Aufbauend auf dieser extrem unwissenschaftlichen Behauptung, die der Spannung zwischen der Beweisnot Podbielskis und dem Widerspruch zu seinem Glauben entspringt, der aber zur Grund -lage seines Seins und seiner Berechtigung geworden ist, kommt etwas heraus, was Verhaltensfor scher als Übersprungshandlung definieren. Er erfindet eine, seiner Verzweiflung entspringende Ausflucht, nämlich dass die Biologie und die darauf basierende Medizin, das Impfwesen etc., per se unwissenschaftlich und beweislos sind: nur eine Indizien-Sammlung könne „irgendwann“ und „irgendwie“ (=praktisch) Beweiskraft erlangen. Ein deutlicheres Eingeständnis der nicht nur praktischen, sondern auch tatsächlichen Unwissenschaftlichkeit der heutigen Biologie und Medizin ist noch nie in einer solchen Klarheit zu Papier gebracht worden.

aus „WISSENschafftPLUS“ 01/2020

Anmerkung: so oder so, bleibt immer Auslegungsspielraum. Nur: exakte Wissenschaft ist aus der Impf-Historie nicht zu entnehmen, lediglich "Konsens".

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Gruß ©
"Dummheit ist ein menschliches Privileg" (S. von Radecki)
"Versuche niemals in keinem System die herrschende Macht mit Vernunftgründen zu überzeugen." (@Meph)


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