Anmerkung: Das ist so nicht ganz korrekt

Pingpong, Dienstag, 06.04.2021, 01:38 (vor 1088 Tagen) @ Friedrich2575 Views
bearbeitet von Pingpong, Dienstag, 06.04.2021, 01:41

Dr. Lanka (Mikrobiologe und vom Fach) hatte 100 000 Euro ausgelobt für den wissenschaftlichen Beweis für den Masern-Virus.
Die Sache ging bis vors OLG und nach Karlsruhe, wo er jeweils Recht bekam. Es gibt keinen Beweis für den Masern-Virus.

Das ist so nicht korrekt:
Die letzte Gerichtsinstanz hat sich eben nicht mit der Frage befasst, ob es das Masern-Virus gibt oder nicht.
Das Gericht hat sich nur mit der Frage befasst, ob und inwieweit die formalen Bedingungen, die Lanka seinerzeit zur Grundlage seiner Auslobung in Höhe EUR 100.000,- gemacht hatte, erfüllt worden sind - es sind letztlich formaljuristische Fragen hinsichtlich eines sog. "bindenden Versprechens" verhandelt worden, keine wissenschaftlichen.
Tatsächlich hatte Lanka die Einreichung einer(!) Publikation verlangt, Bardens hatte hingegen 6 Publikationen eingereicht, die zwar jeweils für sich alleine keinen Nachweis erbrachten, jedoch - nach Ansicht der Gutachter - in ihrer Summe/Gesamtheit die Existenz des Masern-Virus durchaus eindeutig belegten.
Anders gesagt: Die Gutachter haben keinen Zweifel daran gehabt, dass die eingereichten Publikationen in ihrer Gesamtschau die Existenz des Masern-Virus beweisen.
Hier ging es aber nicht um inhatliche, sondern formale Fragen:
Denn verlangt war zur Einreichung eine einzige Publikation.
Diese Art der Einreichung entsprach daher nicht den genauen formalen Bedingungen der Auslobung.
Und eine Revision wurde nicht zugelassen, weil die erörterten Rechtsfragen eben nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Aus diesem Urteil, das sich nicht mit den inhaltlichen Fragen, sondern nur mit formaljuristischen Fragen befasst, nun den Schluss abzuleiten, es gäbe keine Masern-Viren, ist m.E. absurd, denn diese wichtige Frage wurde gar nicht verhandelt.


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