es gibt trotzdem keine Viren

Friedrich, Dienstag, 06.04.2021, 09:32 (vor 1114 Tagen) @ Pingpong2082 Views

Richtig - das Urteil orientiert sich natürlich an den formalen Bedingungen der Auslobung - gar keine Frage.

Daraus nun den Umkehrschluss zu ziehen oder nur den Anschein zu erwecken, dass es damit Viren geben müsse und es ja "nur" an den Bedingungen lag, ist nicht nur falsch - es ist entbehrt sogar jeder Logik!

Natürlich hat Karlsruhe nicht gesagt: es gibt keine Masernviren. Es hat jedoch das OLG-Urteil bestätigt, welches sich an den formalen Bedingungen orientieren mußte - welche ja kein Taschnspielertrick sind, sondern vielmehr eine sehr grundlegende Problematik in der Medizin aufdecken.

Schauen wir uns doch mal an, was der Hans Tolzin proklamierte, wo nicht mal der Versuch (!!!) unternommen wurde, das Geld abzuholen - Zitat:

Es gibt keinen Beweis für ein krankheitsverursachendes Coronavirus SARS-CoV-2
Es gibt vielmehr fragwürdige Labortests, die offenbar niemals ordentlich geeicht wurden
Die Virologen beanspruchen völlig zu Unrecht die absolute Deutungshoheit bei der Diagnosestellung, sobald einer ihrer fragwürdigen Labortests positiv angeschlagen hat.
Es gibt darüber hinaus einen allgemeinen Unwillen in der gesamten Schulmedizin, eine ordentliche Differenzialdiagnose einzufordern.
Es gibt keine wirkliche Fachdiskussion über die Frage des Virusnachweises und die wahren Ursachen von gehäuften schweren Atemwegserkrankungen

Um das zu ändern, rufe ich hiermit eine Belohnung von 100.000 Euro aus, auszuzahlen an denjenigen, der mir eine wissenschaftliche Publikation über einen erfolgreichen Ansteckungsversuch mit dem spezifischen SARS-CoV-2 vorlegen kann. Der Ansteckungsversuch muss bei den Versuchspersonen zuverlässig zu Atemwegserkrankungen geführt haben.

Zitat Ende.

https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2020032201.html

Genau davon gehen doch alle aus - oder? Ansteckung Ansteckung Ansteckung.

Wo ist sie denn? Was ist denn so schwer, sich diese 100 000 abzuholen?


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