Das dürfte zu einigen Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe führen
Die DEHOGA hat sie bereits angekündigt.
Da aber wohl jeder eine Verfassungsbeschwerde wie folgt einreichen kann, dürfte das hoffentlich bald gekippt werden:
- nach Erlangen der Gesetzeskraft hat man dazu 1 Jahr Zeit
- es ist kein Rechtsanwalt nötig
- den üblichen Instanzenweg kann man überspringen, wenn man bspw. ausreichend darlegt, dass es von allgemeiner Bedeutung ist
- das Verfahren ist kostenfrei
Auf, auf!
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Gruß!™
Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.
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