Danke fuer die Richtigstellung
Was bedeuted aber die Einschraenkung "im Rahmen des Absatzes 2"? Der Verweis ist ja verwirrend, da Absatz 2 unendlich lang und breit gefasst ist.
Wenn es denoch eine generelle Zwangsimpung im Widerspruch des GG bedeuted, warum geht ihr nicht vor's Bundesverfassungsgericht? Dafuer sind die doch da das zu unterbinden.
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