Vollstreckung durch unmittelbaren Zwang bei Verweigerung des Abstrichs

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Dienstag, 29.09.2020, 19:16 (vor 1306 Tagen)7134 Views

Auf der Webseite von Michael Klonovosky fand ich soeben die folgende Kopie eines Bescheids des Landkreises Görlitz, nach dem einer Familie die Zwangsvollstreckung für den Fall angedroht wird, dass sie die Durchführung eines "tiefen Nasen-Rachenabstrichs" im Anschluss an eine 14-tägige "häusliche Absonderung" ihres Kindes verweigert. Weiterhin wird den Eltern mit der "zwangsweisen Absonderung" ihres Kindes gedroht! Darüberhinaus steht noch ein Bußgeld bis zu zweitausendfünfhundert Euro bzw. bei Vorsatz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren im Raum.

https://www.michael-klonovsky.de/acta-diurna

Ich hoffe inständig, dass es sich bei diesem Bescheid um eine Fälschung handelt!

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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