Gesetz und Begründung lesen hilft

Taurec ⌂, München, Dienstag, 29.09.2020, 20:59 (vor 1307 Tagen) @ Rain5893 Views

Hallo!

5. "nach § 13 Absatz 1 des Patentgesetzes anzuordnen, dass eine Erfindung in Bezug auf eines der in Nummer 4 vor der Aufzählung genannten Produkte im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt oder im Interesse der Sicherheit des Bundes benutzt werden soll; das Bundesministerium für Gesundheit kann eine nachgeordnete Behörde beauftragen, diese Anordnung zu treffen;"

Die Gesetzesbegründung dazu erläuternd (S. 21):
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918111.pdf

"Zu Nummer 5
Um im Krisenfall eine Versorgung mit Produkten sicherzustellen, kann auch die Wirkung eines Patentes nach § 13 PatG eingeschränkt werden, um beispielsweise lebenswichtige Wirkstoffe oder Arzneimittel herstellen zu können."

§ 13 Absatz 1 des Patentgesetzes:
"Die Wirkung des Patents tritt insoweit nicht ein, als die Bundesregierung anordnet, daß die Erfindung im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt benutzt werden soll. Sie erstreckt sich ferner nicht auf eine Benutzung der Erfindung, die im Interesse der Sicherheit des Bundes von der zuständigen obersten Bundesbehörde oder in deren Auftrag von einer nachgeordneten Stelle angeordnet wird."

Es handelt sich also mitnichten um die rechtliche Grundlage für eine Zwangsimpfung, sondern die Außerkraftsetzung des für den Impfstoff gültigen Patentes, um dessen Herstellung zu erleichtern.

Gruß
Taurec

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